Teilnahmebedingungen für die Baumspendenaktion

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Baumspendenaktion im Rahmen der 1150-Jahr-Feier von Rheinbrohl.


1. Anbieterin und Vertragspartnerin

Veranstalterin der Baumspendenaktion und Vertragspartnerin ist:

Ortsgemeinde Rheinbrohl
vertreten durch den Ortsbürgermeister
Kirchstraße 6 – Gertrudenhof
56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 / 26 26
E-Mail: verwaltung@rheinbrohl.de

Der Heimat- und Verschönerungsverein Rheinbrohl e. V. unterstützt die Ortsgemeinde bei der organisatorischen Abwicklung. Er nimmt Anmeldungen und Zahlungen ausschließlich im Namen und für Rechnung der Ortsgemeinde Rheinbrohl entgegen. Vertragspartnerin der teilnehmenden Personen ist ausschließlich die Ortsgemeinde Rheinbrohl.

2. Gegenstand der Baumspendenaktion

Mit einem Beitrag von 23,00 Euro wird die Pflanzung eines Baumes im Rahmen einer gemeinsamen Pflanzaktion unterstützt. Bei der Aktion wird eine einheitlich festgelegte Baumart verwendet.

Der Beitrag begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten einzelnen Baum, einen bestimmten Pflanzplatz oder die Übertragung des Eigentums an einem Baum. Die Auswahl und Zuordnung der Pflanzplätze erfolgen im Rahmen der fachlichen und organisatorischen Planung der Ortsgemeinde.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Baumspendenaktion auf der Internetseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung.

Vor dem Absenden können Sie Ihre Angaben und die gewünschte Anzahl der Bäume überprüfen und berichtigen. Mit dem Betätigen der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche geben Sie eine verbindliche Anmeldung zur Baumspendenaktion ab.

Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestätigung der Teilnahme bezeichnet wird. Die Vereinbarung kommt zustande, sobald die Ortsgemeinde Rheinbrohl die Teilnahme durch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail annimmt.

4. Beitrag und Zahlung

Der Beitrag beträgt 23,00 Euro je Baum. Maßgeblich sind die auf der Bestellseite zum Zeitpunkt der Anmeldung angezeigte Anzahl und der dort ausgewiesene Gesamtbetrag.

Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Teilnahmebestätigung per Überweisung. Hierbei sind der mitgeteilte Gesamtbetrag und die in der Bestätigung angegebene Vorgangsnummer zu verwenden. Sofern auf der Bestellseite künftig weitere Zahlungsarten angeboten werden, können auch diese gewählt werden.

Die Überweisung erfolgt auf ein vom Heimat- und Verschönerungsverein Rheinbrohl e. V. geführtes Abwicklungskonto. Der Verein nimmt die Zahlung ausschließlich im Namen und für Rechnung der Ortsgemeinde Rheinbrohl entgegen. Die Zahlung auf dieses Konto wirkt gegenüber der Ortsgemeinde Rheinbrohl schuldbefreiend.

Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Teilnahmebestätigung zu zahlen.

5. Pflanzfläche und Pflanzaktion

Die Bäume werden im Rahmen einer gemeinsamen Aktion auf einem Gemeindewaldgrundstück der Ortsgemeinde Rheinbrohl gepflanzt. Termin, Treffpunkt und weitere organisatorische Hinweise werden rechtzeitig auf der Internetseite oder per E-Mail bekannt gegeben.

Soweit die Teilnahme an der gemeinsamen Pflanzaktion angeboten wird, ist die persönliche Teilnahme freiwillig und keine Voraussetzung für die Pflanzung des finanzierten Baumes.

6. Eigentum, Betreuung und Anwuchsrisiko

Die Bäume werden auf einem Grundstück der Ortsgemeinde gepflanzt und stehen beziehungsweise verbleiben im Eigentum der Ortsgemeinde Rheinbrohl. Mit der Zahlung entstehen insbesondere keine Eigentums-, Besitz-, Nutzungs- oder Verfügungsrechte am Baum oder an der Pflanzfläche.

Die Baumschonung wird durch den zuständigen Revierförster der Ortsgemeinde fachlich betreut. Trotz fachgerechter Pflanzung und Betreuung kann nicht gewährleistet werden, dass jeder einzelne Baum anwächst oder dauerhaft erhalten bleibt. Die Ortsgemeinde übernimmt keine Anwuchs- oder Bestandsgarantie und ist nicht verpflichtet, einen nicht angewachsenen, beschädigten oder später ausgefallenen Baum zu ersetzen.

7. Nennung auf der gemeinsamen Tafel

Auf Wunsch kann die teilnehmende Person mit einem selbst gewählten Text, beispielsweise einem Namen, auf einer gemeinsamen Tafel zur Baumspendenaktion aufgeführt werden. Die Nennung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Pflanzung.

Der gewünschte Text muss den bei der Anmeldung genannten technischen Vorgaben, insbesondere einer möglichen Begrenzung der Zeichenzahl, entsprechen. Texte mit rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, parteipolitischen oder werblichen Inhalten können abgelehnt werden. In diesem Fall wird nach Möglichkeit Gelegenheit gegeben, einen anderen Text anzugeben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung, Reihenfolge oder Position auf der Tafel besteht nicht.

Schreibweise und Inhalt des übermittelten Textes sind vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche technische oder redaktionelle Anpassungen bleiben vorbehalten. Die Tafel ist als gemeinschaftliche Würdigung der Beteiligten vorgesehen; eine zeitlich unbegrenzte Erhaltung oder Lesbarkeit kann nicht garantiert werden.

8. Rücktritt und Stornierung

Eine Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Teilnahmebestätigung ohne Angabe von Gründen in Textform, insbesondere per E-Mail, storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Ortsgemeinde prüfen, ob eine Stornierung aus Kulanz noch möglich ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Ausfall oder Änderung der Aktion

Muss der Pflanztermin insbesondere aus Witterungs-, Sicherheits- oder forstfachlichen Gründen verschoben werden, wird ein Ersatztermin bekannt gegeben. Die Ortsgemeinde darf organisatorisch oder fachlich erforderliche Änderungen am Ablauf und an der konkreten Pflanzfläche vornehmen, solange der Zweck der Aktion erhalten bleibt.

Kann die Pflanzaktion endgültig nicht durchgeführt werden, werden die für noch nicht gepflanzte Bäume geleisteten Beiträge zurückerstattet.

10. Steuerliche Behandlung

Die Bezeichnung „Baumspende“ beschreibt die Unterstützung der gemeinschaftlichen Pflanzaktion. Sie bedeutet nicht automatisch, dass die Zahlung steuerlich als Spende abzugsfähig ist. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung besteht nur, wenn dies von der Ortsgemeinde ausdrücklich zugesagt wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

11. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

12. Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden zur Entgegennahme und Abwicklung der Anmeldung, zur Zahlungszuordnung, zur Organisation der Pflanzaktion und – bei entsprechender freiwilliger Angabe – zur Veröffentlichung des gewünschten Textes auf der gemeinsamen Tafel verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Kontakt

Für Fragen zur Baumspendenaktion, Änderungen und Stornierungen:

Ortsgemeinde Rheinbrohl
Kirchstraße 6 – Gertrudenhof
56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 / 26 26
E-Mail: verwaltung@rheinbrohl.de

Organisatorische Unterstützung:

Heimat- und Verschönerungsverein Rheinbrohl e. V.
Kirchstraße 22
56598 Rheinbrohl
E-Mail: info@rheinbrohl1150.de

Der Heimat- und Verschönerungsverein Rheinbrohl e. V. handelt bei der Anmelde- und Zahlungsabwicklung im Namen und für Rechnung der Ortsgemeinde Rheinbrohl.

Zurück zur Baumspendenaktion